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Um den Beruf des Heilpraktikers ausüben zu können, muss bei einem staatl. Gesundheitsamt eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Folgende Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur amtsärztlichen Überprüfung erfüllt werden: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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In der "Heilpraktikerschule-Stuttgart" e.K. finden Sie mit der berufsbegleitenden Ausbildung eine individuelle Möglichkeit, Ihr Ausbildungsziel zu verwirklichen. Dadurch können Sie Beruf, Familie und Studium miteinander abstimmen. Für die Grundausbildung sind medizinische Vorkenntnisse nicht erforderlich. Wir vermitteln Ihnen das Wissen, welches Sie für die Prüfung beim Gesundheitsamt benötigen, und Sie lernen mit Hilfe unserer Unterrichtsskripte und der empfohlenen Fachliteratur den Stoff zu Hause nach. Die Prüfungsordnung für Heilpraktiker sieht folgende Themen für die Prüfung vor: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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