Ausbildung zum „sektoralen" Heilpraktiker - Physiotherapie
Hierbei handelt es sich um den so genannten „kleinen" Heilpraktiker, bei der eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie erteilt wird.

Diese Ausbildung in verkürzter Form, ist für Physiotherapeuten gedacht, die sich ausschließlich auf die Linderung und Heilung von Erkrankungen des Bewegungsapparates konzentrieren wollen. Nach dieser Ausbildung müssen sich die Probanden bei den zuständigen Gesundheitsämtern lediglich einer mündlichen Überprüfung unterziehen. Bei der Überprüfung steht die Differenzialdiagnose und Gesetzeskunde im Vordergrund.

Der Therapeut ist nach bestander Überprüfung berechtigt Patienten ohne ärztliche Verordnung auf Selbstzahlerbasis zu behandeln. Über die Behandlungsform entscheidet der Therapeut dann selbst.
Den genauen Gesetzestext können Interessierte im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 2009 Abs. 9 ff. nachlesen.

Überprüfung
Die mündliche Prüfung für den sektoralen Heilpraktiker wird als Einzelprüfung durchgeführt und dauert ca. 20 Minuten.
Die Termine für die Überprüfungen werden von den jeweiligen Gesundheits- bzw. Landratsämtern individuell festgelegt.

Inhalte und Schwerpunkte Überprüfung

  • Kenntnisse grundlegender medizinischer Fachterminologie
  • Allgemeine Pathologie, wichtige Krankheitsbilder und sog. "Volkskrankheiten" der einzelnen Organsysteme: Erkennung und Unterscheidung insbesondere von Herz-Kreislauf-/Gefäßkrankheiten, Stoffwechselkrankheiten, gastrointestinalen Krankheiten, Atemwegserkrankungen, nephrologischen und endokrinen Erkrankungen, Infektionskrankheiten, Krebserkrankungen.
  • Physiotherapie/Differentialdiagnose: Grundkenntnisse der Anatomie, Pathophysiologie und Pathologie sowie Therapieverfahren inkl. Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden von Heilpraktikern/innen.
  • Abgrenzung physiotherapeutischer Behandlungsmethoden zu Ärzten/Innen und Heilpraktikern/Innen.
  • Differentialdiagnostik des Bewegungssystems, insbesondere Schmerzdiagnostik.
  • Gesetzeskunde: Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung, Gesetze, die die Tätigkeit von Physio-Heilpraktikern einschränken
  • Hygiene: Desinfektionsverfahren, Sterilisationsverfahren, Praxishygiene
  • Diagnosefindung: Anamneseerhebung und körperliche Untersuchung
  • Labor: Basiswerte sowie organbezogene Untersuchungen, Deutung allgemeiner und spezifischer Laborwerte
  • Notfälle: Erkennung und Erstversorgung von Notfällen

Auskunft über Prüfungstermine, Gebühren und notwendige Unterlagen für die Anmeldung zur Überprüfung erhalten Sie bei den jeweiligen Gesundheitsämtern.

Landratsamt Heilbronn
Abt. Heilpraktikerwesen
Ansprechpartner/in
Frau Ute Simpfendörfer
Tel.:07131 / 994-669
E-Mail.: Ute.Simpfendoerfer@landratsamt-heilbronn.de


Landratsamt Tübingen
Abt. Gesundheit
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen
Ansprechpartner
Sandra Köhler
Tel.: 07071-207-3329
Fax: 07071-207-3399
E-Mail: s.koehler@kreis-tuebingen.de

Landratsamt Karlsruhe
Gesundheitsamt
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Tel.: 0721-9356-5973
Frau Liebel
Eine endgültige Entscheidung über die Überprüfungen wird erst nach Erlass des Regierungspräsidiums BW getroffen.


Gebühr:   € 240,00
Termine
: siehe Termine

Anmeldung an der Heilpraktikerschule-Stuttgart e.K. oder bei der VPT-Fellbach-Schmiden

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