AGB
§ 1 Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung zum sektoralen Heilpraktiker kommt mit Eingang des schriftlichen Anmeldeantrages und der darauf folgenden Bestätigung durch die Heilpraktikerschule Stuttgart e.K. zustande. Die Kursgebühr muss 2 Wochen vor Beginn des Kurses entrichtet werden. Bei kurzfristigerer Anmeldung muss die Kursgebühr sofort beglichen werden.
Der Vertrag für die Grund- und Intensivausbildung tritt nach Unterzeichnung beider Vertragspartner und nach Entrichtung der Einschreibegebühr in Kraft.
§ 2 Kündigungsfristen
Eine Stornierung der Kursanmeldung für alle angebotenen Kurse muss schriftlich an die Heilpraktikerschule Stuttgart erfolgen. Der Eingang des Stornierungsschreibens muss im Zweifelsfall von dem/der Teilnehmer/in nachgewiesen werden.
Tritt der/die Kursteilnehmer/in bis 4 Wochen vor Kursbeginn des sektoralen Heilpraktikers von der Anmeldung zurück, fällt für den entstandenen Verwaltungsaufwand eine Stornierungsgebühr in Höhe von € 20,-- an.
Bei einer Stornierung des Kurses innerhalb 4 Wochen vor Kursbeginn fällt eine Stornierungsgebühr von 50% der Kursgebühren an, es sei denn es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.
Bei Nichtteilnahme oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung ist die vollständige Kursgebühr fällig.
Die Kündigungsfristen/- gebühren für die Grundausbildung und die Intensivausbildung sind in den jeweils geltenden Ausbildungsverträgen geregelt.
§ 3 Seminarabsage
Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten oder bestehen Gründe höherer Gewalt (z.B. Krankheit des Dozenten), behält sich die Heilpraktikerschule Stuttgart vor, den Kurs abzusagen oder den Termin zu verlegen. Sobald die Gründe hierfür bekannt sind werden die Teilnehmer/innen hiervon in Kenntnis gesetzt.
Bezahlte Kursgebühren werden dann vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche an die Heilpraktikerschule Stuttgart sind ausgeschlossen.
§ 4 Urheberrecht
Ausgehändigte Unterrichtsmaterialien (Manuskripte, usw.) unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht weitergegeben, fotokopiert oder durch ein anderes Medium vervielfältigt werden. Fotos und Filme vom Unterricht dürfen nur mit Einwilligung des/der jeweiligen Dozenten/in gemacht werden.
§ 5 Sonstiges
Für das Bestehen der amtlichen Überprüfung bei den Gesundheitsämtern für die Zulassung als Heilpraktiker/in nach dem HPG kann keine Gewähr geleistet werden.
Die Heilpraktikerschule Stuttgart übernimmt eine Haftung für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Teilnehmer/innen müssen für Ihren Versicherungsschutz wie auch für ihr persönliches Eigentum selbst Sorge tragen.
Abweichende Regelungen dieser AGB müssen in schriftlicher Form erfolgen.