Sektoraler Heilpraktiker
Ausbildung zum »sektoralen« Heilpraktiker – Physiotherapie
(neues Urteil: sektoraler HP für Ergos ! Das Urteil des VG Karlsruhe vom 23.03.2017 ist rechtskräftig. Die Revision ist derzeit beim BVerwG anhängig.)
Hierbei handelt es sich um den so genannten „kleinen" Heilpraktiker, bei dem eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie erteilt wird.
Diese Ausbildung ist für Physiotherapeuten gedacht, die sich ausschließlich auf die Linderung und Heilung von Erkrankungen des Bewegungsapparates konzentrieren wollen. Nach dieser Ausbildung müssen sich die Probanden bei den Gesundheitsämtern in Ba-Wü lediglich einer mündlichen Überprüfung unterziehen. Bei der Überprüfung steht die Differenzialdiagnose und die Gesetzeskunde im Vordergrund.
Überprüfung
Die mündliche Prüfung für den sektoralen Heilpraktiker wird in der Regel als Einzelprüfung durchgeführt und dauert ca. 20 - 30 Minuten. Die Termine für die Überprüfungen werden von den jeweiligen Gesundheits- bzw. Landratsämtern individuell festgelegt.
Inhalte und Schwerpunkte Überprüfung
- Kenntnisse grundlegender medizinischer Fachterminologie
- Allgemeine Pathologie, wichtige Krankheitsbilder und sog. "Volkskrankheiten" der einzelnen Organsysteme: Erkennung und Unterscheidung insbesondere von Herz-Kreislauf-/Gefäßkrankheiten, Stoffwechselkrankheiten, gastrointestinalen Krankheiten, Atemwegserkrankungen, nephrologischen und endokrinen Erkrankungen, Infektionskrankheiten, Krebserkrankungen.
- Physiotherapie/Differentialdiagnose: Grundkenntnisse der Anatomie, Pathophysiologie und Pathologie sowie Therapieverfahren inkl. Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden von Heilpraktikern/innen.
- Abgrenzung physiotherapeutischer Behandlungsmethoden zu Ärzten/Innen und Heilpraktikern/Innen.
- Differentialdiagnostik des Bewegungssystems, insbesondere Schmerzdiagnostik.
- Gesetzeskunde: Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung, Gesetze, die die Tätigkeit von Physio-Heilpraktikern einschränken
- Hygiene: Desinfektionsverfahren, Sterilisationsverfahren, Praxishygiene
- Diagnosefindung: Anamneseerhebung und körperliche Untersuchung
- Labor: Basiswerte sowie organbezogene Untersuchungen, Deutung allgemeiner und spezifischer Laborwerte
- Notfälle: Erkennung und Erstversorgung von Notfällen
Gebühr
€ 240,00
nächster Termin
24./25. Februar 2024 von 9:00 - 17:00 Uhr in Stuttgart
21./22. September 2024
Anmeldung und Infos
E-Mail: info@ heilpraktikerschule-stuttgart.de
Auskunft
über Prüfungstermine, Gebühren und notwendige Unterlagen für die Anmeldung zur Überprüfung erhalten Sie bei den jeweiligen Gesundheitsämtern.
Stuttgart
www.stuttgart.de/item/show/562772/1
Landratsamt Heilbronn
Abt. Heilpraktikerwesen
Tel.:07131/994-669
E-Mail.: S.Yalman@landratsamt-heilbronn.de
Tübingen
https://www.kreis-tuebingen.de/310959.html
Landratsamt Karlsruhe
Gesundheitsamt
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Tel.: 0721/936-81620
Frau Liebel
Gesundheitsamt Freiburg
Frau Hottek 0761/2187-3159
Frau Wallat 0761/2187-3160