Voraussetzungen
Um den Beruf des Heilpraktikers ausüben zu können, muss bei einem staatl. Gesundheitsamt eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Folgende Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur amtsärztlichen Überprüfung erfüllt werden:
- vollendetes 25. Lebensjahr (der Studienbeginn ist ab 18 Jahren möglich)
- mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung (Hauptschulabschluss)
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
- Vorlage eines ärztl. Attests, durch das der Antragsteller belegt, dass sein körperlicher und geistiger Gesundheitszustand der erforderlichen Eignung entspricht
- Bürger der BRD bzw. Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
In der »Heilpraktikerschule-Stuttgart« finden Sie eine individuelle Möglichkeit, Ihr Ausbildungsziel zu verwirklichen. Dadurch können Sie Beruf, Familie und Studium miteinander abstimmen. Für die Grundausbildung sind medizinische Vorkenntnisse nicht erforderlich. Wir vermitteln Ihnen das Wissen, welches Sie für die Prüfung beim Gesundheitsamt benötigen, und Sie lernen mit Hilfe unserer Unterrichtsskripte und der empfohlenen Fachliteratur den Stoff zu Hause nach.
Die Prüfungsordnung für Heilpraktiker sieht folgende Themen für die Prüfung vor:
- Berufs- und Gesetzeskunde
- Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathologie der Organe und Systeme des Menschen, insbesondere von:
- Herz- und Kreislauferkrankungen
- Stoffwechselkrankheiten
- Krebserkrankungen
- schwerwiegende seelische Erkrankungen
- Notfallmedizin
- Hygienemaßnahmen, Desinfektion, Sterilisation
- Laborkenntnisse
- Praxiskenntnisse in: Anamnese und Befund (Palpation, Inspektion, Perkussion, Auskultation, Reflexstatus
- Injektionstechnik